Im Sinne des „Kyoto Protokolls“ und allgemein vereinbarter neuer Umweltstandards beschließt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Juni 2008 ein Impulsprogramm für Mini-KWK-Anlagen. Die BMU-Klimaschutzinitiative will den verstärkten Einsatz von Mini-KWK-Anlagen erreichen und gewährt dementsprechend Zuschüsse zu Investitionen in KWK-Neuanlagen: die Kraft-Wärme-Kopplung gilt als eine der wirksamsten Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen ist.
Für eine Förderung durch das Impulsprogramm müssen diverse Anforderungen erfüllt sein, unter anderem sollen mindestens 10% Primärenergieeinsparung und mindestens 80% Jahresnutzungsgrad erzielt werden. Der Hersteller muss einen Vollwartungsvertrag anbieten können, ein integrierter Stromzähler oder separater KWK-Stromzähler muß vorhanden sein, es gilt die Einhaltung der jeweils gültigen TA-Luft und es darf abschließend kein Einsatz erfolgen in Gebieten mit Fernwärmeversorgung, die bereits überwiegend aus KWK-Anlagen gespeist wird.
Der zu erzielende Förderbetrag des Impulsprogramms besteht aus einem Leistungs-Anteil und einem Faktor für Vollbenutzungsstunden, dem sogenannten Vbh-Faktor. Die erwarteten Vollbenutzungsstunden pro Jahr stehen für die zu erwartende CO2-Vermeidung der geförderten Anlage. Der Leistungs-Anteil ergibt sich aus der Summe von Basis- und Bonusförderung. Die Basisfördersätze je kWel ersehen Sie bitte hier:
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