Neben dem Impulsprogramm gibt es für die Mini-BHKW als besonders zukunftsfähige Energietechnologie noch weitere Förderungen. So erhalten die Betreiber eines Mini-BHKW einen Investitionszuschuss in Form eines KWK-Bonus: für jede erzeugte Kilowattstunde Strom werden 5,11 Cent vergütet.
Bisher wurde in dieser Höhe nur der ins öffentliche Netzt eingespeiste Strom bezahlt.
Weiterhin wird die Energiesteuer für den verbrauchten Brennstoff erstattet. Das beläuft sich derzeit bei Erdgas auf 0,55 Cent/kWh, etwa 10-15% des Gaspreises.
Daneben hält die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) langfristige zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren und weitere Investitionszuschüsse bereit, Bausteine ihres CO2-Gebäudesanierungsprogramms.
Danach fördert sie grundsätzlich Investitionen in Anlagen und Maßnahmen, die Energie sparen und den Kohlendioxidausstoß reduzieren.
