„Gemeinden können bei öffentlichem Bedürfnis durch Satzung für die Grundstücke ihres Gebiets den Anschluss an die Versorgung mit Nahwärmeversorgung und ähnliche, der Volksgesundheit oder dem Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens einschl. des Klima- und Ressourcenschutzes dienende Einrichtungen und die Benutzung dieser Einrichtungen vorschreiben.“ So sieht es beispielsweise ein Beschluss des Landtages Baden-Württemberg vom 27.07.2005, Änderung der Gemeindeordnung § 11, vor.
Stellt man hier die Kosten für BHKW Anlagen (Investitionskosten über die Annuität, betriebsgebundene Kosten, verbrauchsgebundene Kosten) in Relation zum Nutzen eines BHKW, so lässt sich, je nach Betreibermodell des BHKW, bereits nach einem Drittel der Nutzungsdauer eine Amortisation und anschließende Überschusserwirtschaftung aus dem BHKW Betrieb erzielen.
Für BHKW hinzu kommen Investitionskostenzuschüsse aus dem CO2-Minderungsprogramm Klimaschutz-Plus – immerhin 50,00 EUR je Tonne CO2-Einsparung über 15 Jahre oder dem Mini-KWK-Impulsprogramm. Das macht BHKW für Kommunen sicherlich interessant.
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